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   BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89   

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BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89 (https://dejure.org/1992,3275)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1992 - 3 C 15.89 (https://dejure.org/1992,3275)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1992 - 3 C 15.89 (https://dejure.org/1992,3275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Zahl der Kuhplätze als unmittelbares Ziel und Ergebnis einer Baumaßnahme - Beantragung einer Bescheinigung über eine abweichende Referenzmenge im Rahmen der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) - Mindestinvestitionsvolumen als Voraussetzung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.10.1991 - 3 C 32.87

    Milchproduktion - Mindestinvestitionsvolumen - Eigentumsbeschräkung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1991 - BVerwG 3 C 32.87 - (RdL 1992, 42) Zweifel daran geäußert, ob die vom Verordnungsgeber in § 6 Abs. 5 vorgenommene Ausgestaltung des Mindestinvestitionsvolumens mit den Artikeln 3 und 14 des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Die normativen Mindestaufwendungen pro Kuhplatz beliefen sich in dem Verfahren BVerwG 3 C 32.87 angesichts einer Erhöhung der Zahl der Kuhplätze um mindestens 17 auf knapp 3 000 bzw. 1 500 DM.

    Im Verfahren BVerwG 3 C 32.87 hat der Oberbundesanwalt schon die reinen Materialkosten für einen Kuhplatz auf 5 000 DM beziffert.

  • BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 32.88

    Kuhplatz - Stallplätze für Milchkühe - Erstellung eines Grünfuttersilos

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89
    Die Baumaßnahme muß vielmehr eine entsprechende Kuhplatzerhöhung zum Ziel haben; sie muß auf die Schaffung von Milchkuhplätzen ausgerichtet sein (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31).

    Bereits eine sowohl für die Milchwirtschaft als auch eine andere landwirtschaftliche Nutzung verwendbare Baulichkeit erfordert keinen Investitionsvertrauensschutz, wenn nur eine von mehreren, gleichwertigen Nutzungsmöglichkeiten aus Rechtsgründen wirtschaftlich sinnlos wird (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 30.89

    Anspruch auf Anerkennung einer besonderen Situation im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89
    Für die Begründung eines Anspruchs auf eine besondere Referenzmenge nach § 6 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 MGV bedarf es u.a. einer Baumaßnahme zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze um mindestens 20 v.H. Eine solche Baumaßnahme beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht auf die bloßen Rohbaumaßnahmen; sie muß aber Kuhplätze zu ihrem Gegenstand haben (vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 3 C 30.89 -).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 3 C 67.89

    Kriterium der Unmittelbarkeit der Erhöhung der Kuhplätzezahl im Hinblick auf die

    Hinsichtlich der Jungviehplätze gilt, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - (RdL 1992, 189) und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 26. Juni 1992 - BVerwG 3 C 56.89 - und vom 28. Juli 1992 - BVerwG 3 C 84.90 -) ausgeführt hat: Baumaßnahmen, die es lediglich ermöglichen, daß infolge einer Umorganisation des Betriebes an anderer Stelle Kuhplätze errichtet werden, sind selbst keine Baumaßnahmen zur Erhöhung der Kuhplatzzahl.

    Der Senat hat dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Laufe des Revisionsverfahrens Ausfertigungen der hier einschlägigen Grundsatzentscheidungen des Senats - BVerwG 3 C 32.88 und 3 C 15.89 - zur Kenntnisnahme übersandt.

    Von einer ausführlicheren Begründung kann der Senat zumal deshalb absehen, weil mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache BVerwG 3 C 15.89 gerade jene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben worden war, auf die sich das Berufungsgericht im vorliegenden Verfahren zur Bekräftigung seiner Rechtsansicht berufen hat.

  • BVerwG, 22.02.1993 - 3 C 13.91

    Bescheinigung für eine abweichende Referenzmenge im Rahmen der

    Wie der Senat mit Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - (Buchholz 451.512 Nr. 53 = RdL 1992, 189) und seither in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 26. Juni 1992 - BVerwG 3 C 56.89-, vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 67.89 - und vom 12. November 1992 - BVerwG 3 C 34.88 -) entschieden hat, erfüllen solche nur mittelbar der Kuhplatzaufstockung dienende Investitionen nicht die Kriterien, die an Baumaßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze gestellt werden müssen.

    Von dieser Erwägung hat sich der Senat auch bei seinem Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - (a.a.O.) leiten lassen.

  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 62.90

    Erhöhung der Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) wegen

    Wie der Senat mit Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - (Buchholz 451.512 Nr. 53 = RdL 1992, 189) und seither in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 26. Juni 1992 - BVerwG 3 C 56.89-, vom 28. Juli 1992 - BVerwG 3 C 84.90-, vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 67.89 - und vom 12. November 1992 - BVerwG 3 C 34.88 -) entschieden hat, erfüllen nur mittelbar der Kuhplatzaufstockung dienende Investitionen nicht die Kriterien, die an Baumaßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze gestellt werden müssen.

    Ihr werden keine höheren Aufwendungen pro neu errichtetem Kuhplatz abverlangt, als durchschnittlich hierfür zu entrichten sind, so daß insoweit auch für verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Erfordernis eines Mindestinvestitionsvolumens kein Raum bleibt (vgl. Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - a.a.O. und vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 22.90 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1997 - 9 A 5184/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - 3 C 32.88 -, Buchholz 451.512 Nr. 31; Urteil vom 18. März 1992 - 3 C 15.89 -, RdL 1992, 189.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1992 - 3 C 15.89 - RdL.

  • BVerwG, 29.11.1993 - 3 C 5.92

    Ausstellung von Zielmengenbescheinigungen über die Produktion von Milch -

    Investitionen, die auch für andere Zwecke nutzbar sind (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31 und vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - Buchholz 451.512 Nr. 53) oder die nach ihrem objektiven Erscheinungsbild nicht eindeutig und unzweifelhaft den Schluß auf die Absicht der umgehenden Produktionsaufnahme ermöglichen, brauchen daher nicht berücksichtigt zu werden.
  • BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 11.93

    Zurückverweisung zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung bei Umfang von

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß nämlich die Erhöhung der Zahl der Kuhplätze das unmittelbare Ziel und Ergebnis der Baumaßnahme sein, nicht erst die Folge von betrieblichen, durch die Baumaßnahme möglich gewordenen Umdispositionen (vgl. Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - Buchholz 451.512 Nr. 53).
  • BVerwG, 28.07.1992 - 3 C 84.90

    Anspruch auf eine besondere Referenzmenge nach der

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß vielmehr die Erhöhung der Zahl der Kuhplätze das unmittelbare Ziel und Ergebnis der Baumaßnahme sein, nicht erst die Folge von betrieblichen, durch die Baumaßnahme möglich gewordenen Umdispositionen (Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 -).
  • BVerwG, 08.03.1994 - 3 C 20.91

    Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen

    Doch auch von kleinen Milcherzeugern ist bei Berücksichtigung des in § 6 Abs. 5 MGV zum Ausdruck gelangten normativen Willens zu verlangen, daß sie als Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsschutz Aufwendungen erbracht haben müssen, die in einem adäquaten Verhältnis zur Zahl der errichteten Kuhplätze stehen (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - in Buchholz 451.512 Nr. 53).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 3 C 53.89

    Milch-Garantiemengen-Verordnung - Mindestinvestitionsvolumen nach einer

    In einer zwischenzeitlich ergangenen weiteren Entscheidung zu diesem Problemkreis (siehe Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - RdL 1992, 189) hat der Senat ausgeführt, daß sich die etwaige Verfassungswidrigkeit der in § 6 Abs. 5 MGV abstrakt getroffenen Regelung auch gegenüber einem "kleinen" Milcherzeuger allenfalls dann zu seinen Gunsten auswirke, wenn dieser Aufwendungen erbracht habe, die in einem adäquaten Verhältnis zur Zahl der errichteten Kuhplätze stehen.
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 22.90

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge

    Diese in der Zwischenzeit durch Urteile vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - (RdL 1992, 189) und vom 27. August 1992 - BVerwG 3 C 53.89 - fortentwickelte Rechtsprechung, von der abzugehen die Revision keine Veranlassung gegeben hat, steht einem Erfolg der Klage entgegen.
  • BVerwG, 26.06.1992 - 3 C 56.89

    Milch-Garantiemengen-Verordnung - Mindestinvestitionsvolumen nach einer

  • BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer höheren

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1994 - 7 S 353/94

    Streitwert: Klage auf Erteilung einer Bescheinigung nach MilchGarMV § 9 Abs 2

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